Herzlich willkommen!

Mo – Do 8 bis 14 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

Kontakt 05162/3081

Sozialstation BAd Fallingbostel

Weil Pflege Vertrauenssache ist!

Grundpflege

Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Duschen und Waschen, beim An- und Auskleiden und der Nahrungsaufnahme.

Behandlungspflege

Fachlich kompetent führen wir die vom Arzt verordneten Maßnahmen für die häusliche Krankenpflege durch.

Pflegeberatung

Unser Beratungsteam berät individuell und nach SGB XI 37.3 (von den Pflegekassen verpflichtende Beratungen ab Pflegegrad 2).

Team-Sozialstation-Bad-Fallingbostel2

// Über uns

Wir stellen uns vor

  • In Ihrer vertrauten Umgebung unterstützen wir Sie und Ihre pflegenden Angehörigen im Alltag mit viel Empathie und Erfahrung.

  • Fragen Sie uns auch nach Verhinderungspflege, die wir nach Absprache gerne stundenweise durchführen – damit auch Sie als pflegende An- und Zugehörige verlässlich Termine planen können.

  • Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen wir zuverlässig und respektvoll die betreuende Unterstützung im Alltag (Begleitung beim Einkauf o.ä.) – auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

  • Unser Team aus kompetenten Pflegekräften bildet sich regelmäßig in Fort- und Weiterbildungen fort und ist immer auf dem neuesten Stand.

  • Unsere erfahrenen Fachkräfte führen die Behandlungspflege wie z. B. die Medikamentengabe, Injektionen, Wund- und Dekubitus-Versorgung, Kompressionstherapie ab Kl. II, das Anlegen von Orthesen, Stoma-Behandlung, das Messen von Blutdruck sowie parenterale Ernährung durch.

  • Wir sorgen mit unseren ambulanten Pflegeleistungen, der unterstützenden Alltagsbegleitung und der Entlastung der pflegenden Angehörigen dafür, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt und gut versorgt leben können.

// Wertvolle Hilfen und Tipps für die Pflege Zuhause

Pflegeberatung nach SGB XI § 37.3

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, haben halbjährlich die Pflicht eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu vereinbaren. Eine unserer Beraterinnen kommt nach individueller Terminabsprache zu den Pflegebedürftigen nach Hause und prüft ob die Pflege sichergestellt ist und gibt kompetent Pflege- und Entlastungstipps.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können freiwillig darüber hinaus vierteljährlich eine weitere Beratung im eigenen Zuhause in Anspruch nehmen. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 oder Bezieher*innen von Pflegesachleistungen besteht weiterhin das Angebot, freiwillig halbjährlich einmal eine Beratung wahrzunehmen.

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